logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Parteiöffentlichkeit
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Parteiöffentlichkeit wird das Recht der Parteien bezeichnet, bei allen Beweisaufnahmen teilzunehmen, die Prozessakten einzusehen und vom Gericht über alle relevanten Vorgänge unterrichtet zu werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Beweisaufnahme