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Herr Walter Brauer ist Geschäftsführer der Walter Brauer GmbH. Was gilt wenn die Malz KG anstelle der Walter Brauer GmbH versehentlich Herrn Walter Brauer auf Kaufpreiszahlung aus einer Malzlieferung verklagt?
Als Geschäftsführer der Walter Brauer GmbH muss Walter Brauer erkennen, dass nicht er sondern die GmbH gemeint ist, daher wird er sich, wenn er die Klage für unberechtigt hält, in Namen der GmbH gegen die Klage wenden, und zunächst eine Parteiberichtigung gemäß § 319 ZPO beantragen.
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