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Papst
(recht.geschichte)
    

Papst (= Vater) ist der Titel des Oberhauptes der römisch-katholischen Kirche. Der Papst sieht sich als Stellvertreter Gottes auf Erden und als Nachfolger des Jüngers und Apostels Petrus, der nach katholischer Vorstellung der erste Bischof von Rom war.

Der Papst ist als Inhaber des heiligen Stuhls Völkerrechtssubjekt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Abt/Äbtissin * Luther, Martin * Heiliger Stuhl