logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Ordnungsschüler
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Ordnungsschüler wird ein Schüler bezeichnet, der vom Lehrer beauftragt wird, während der kurzen Abwesenheit des Lehrers seine Mitschüler zu beaufsichtigen. Der Ordnungsschüler ist als Verwaltungshelfer einzustufen. Damit sind seine Handlungen dem Lehrer zuzuordnen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungshelfer