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Onlineauktionen, Widerrufsrecht (ebay)
(it.recht)
    

Online-Auktionen wie sie bei eBay durchgeführt werden sind keine Auktionen im Sinne von § 156 BGB (siehe dazu allgemein unter Onlineauktionen). Entsprechend greift die Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB nicht ein. Liegt ein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312b BGB vor hat der Verbraucher daher ein 14tägiges Widersrufs- bzw. Rückgaberecht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Onlineauktionen/Internetauktionen