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Notwehrüberschreitung/intensiver Notwehrexzess
(recht.straf.at)
    

Von einer Notwehrüberschreitung (= intensiver Notwehrexzess) spricht man, wenn der Angegriffene sich stärker verteidigt als zur Abwehr des Angriffs notwendig.

Beispiel: B wird von dem ihm körperlich unterlegenen A angegriffen. B könnte A ohne weiteres mit einem Schlag ins Gesicht aufhalten, was er auch weiß, er zieht aber sein Messer und sticht auf A ein.

Geschieht die Überschreitung aus Verwirrung oder Furcht ist sein Handeln gemäß § 33 StGB entschuldigt.

Beispiel: B wird von dem unbekannten aber körperlich unterlegenen A angegriffen. B könnte A ohne weiteres mit einem Schlag ins Gesicht aufhalten. B gerät aber in Panik und zieht sein Messer und sticht damit auf A ein.

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Auf diesen Artikel verweisen: Entschuldigungsgründe/Schuldausschließungsgründe