logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Notstand
(recht.straf.at)
    

Von Notstand spricht man bei einer Situation in der zur Abwendung von Gefahren besondere Eingriffsbefungise zugestanden werden. Jedes Rechtsgebiet kennt einen Notstand:

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Selbstjustiz * Rechtfertigungsgründe/Unrechtausschliessungsgründe * zivilrechtlicher Notstand