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Note, Völkerrecht
(recht.voelker)
    

Im diplomatischen Verkehr wird mit Note die übliche Form der schriftlichen Mitteilung bezeichnet. Noten folgen einem bestimmten Stil und benutzen feste Formeln. Sind sie unterzeichnet spricht man von notes signées ansonsten von Verbalnoten.

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Auf diesen Artikel verweisen: Friedensnote von 1966