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Diskussion (6)
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13.10.06&C.Nagel&Das Recht ist nicht übertragbar und nicht vererblich. 20.12.06&Jein&Er ist grundsätzlich nicht übertragbar... 08.08.09&Anonym &Und wenn es nicht eingetragen wurde,und der Nießbraucher sich handschriftlich darüber äußert den Nießbrauch nicht zu wollen.Testament ist vorhanden. 08.08.09&Anonym &Es ist nicht übertragbar.Aber sie führt den Nießbrauch weiter aus.Hat Sie wenn sie handschriftlich sich äußert zu verzichten,drotz dem Ansprüche? 08.08.09&Anonym &Sämtliche Kosten sind vom dem Eigentümer von dem Hausanwesen bezahlt worden.Der Nießbraucher steckt die Miete ein, und meldet sich auf kein Schreiben wegen den Kosten.Heute Schreiben bekommen das sie nicht auf das Nießbrauch verzichtet.Aber die Kosten laufen über Eigentümer.Nießbraucher steht nicht im Grundbuch. 08.08.09&Anonym &Wenn ein Grundbucheintrag erforderlich ist,besteht ein Nießbrauch noch durch das Testament?
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Stand 2019-09-05