logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Netzbetreiber
(it.recht)
    

Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Netzbetreiber) ist, wer die rechtliche und tatsächliche Kontrolle über die technischen Funktionen ausübt, die zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen notwendig sind. Dabei stört es nicht, daß die Übertragungswege u.U. Dritten gehören (§ 3 Nr. 2).

Davon zu unterscheiden ist der Diensteanbieter.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Telekommunikationsrecht, Überblick