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"nemini res sua servit" lat. für Niemand kann sein eigener Schuldner sein. Daraus wurde im römischen Recht z.B. abgeleitet, dass ein Eigentümer an seinem Grundstück keine Grundienstbarkeit für sich selbst bestellen konnte. Im deutschen Recht gibt es aber sowohl die Eigentümergrundschuld als auch die Eigentümerdienstbarkeit.
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