Mutterschutz ist der Oberbegriff für den Schutz der Müttern gemäß
Mutterschutzgesetz in Betrieben zusteht.
Mit Mutterschutzurlaub werden die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach
Geburt bezeichnet, in der eine Mutter nicht arbeiten darf
(Beschäftigungsverbot).
Werbung:
|