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mutatio controversiae
(recht.philosophie.logik und recht.methode)
    

Veränderung/Verschiebung der Streitfrage.

"Kunstgriff 18
Merken wir, daß der Gegner eine Argumentation ergriffen hat, mit der er uns schlagen wird; so müssen wir es nicht dahin kommen lassen, ihn solche nicht zu Ende führen zu lassen, sondern beizeiten den Gang der Disputation unterbrechen, abspringen oder ablenken, und auf andre Sätze führen: kurz eine mutatio controversiae zu Wege bringen. (Hierzu Kunstgriff 29.)" (Schopenhauer, Die Kunst, Recht zu behalten)

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