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Mündelsicherheit
(recht.zivil.materiell.familien)
    

Von Mündelsicherheit spricht man bei einer Geldanlage, wenn sie gemäß § 1807 BGB als Anlage für das Vermögen von Mündeln geeignet ist.

Mündelsicher sind z.B. Bundeswertpapiere und Pfandbriefe von kommunalen Gebietskörperschaften. Nicht mündelsicher sind z.B. Aktien.

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