Mit Mitbestimmungsgesetz wird das Gesetz bezeichnet, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bestimmter Unternehmen (z.B. AG, KG aA und GmbH) mit einer Größe von mehr als 2000 Arbeitnehmern regelt, soweit nicht das Montanmitbestimmungsgesetz eingreift.
Siehe auch Montanmitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz.
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