Achtung, letzter Absatz über qualifizierte Mehrheit fehlerhaft. Bei Verfassungsänderungen nach Art. 79 Abs. 2 entscheidet nicht nur die 2/3 Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages sondern auch 2/3 der Stimmen des Bundesrates.
19.05.17 Nico :
Achtung, letzter Absatz über qualifizierte Mehrheit fehlerhaft. Bei Verfassungsänderungen nach Art. 79 Abs. 2 entscheidet nicht nur die 2/3 Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages sondern auch 2/3 der Stimmen des Bundesrates.
19.08.05 Frank Schmidt:
Dies ist leider ziemlich dürftig erklärt. Wenn ich es nicht wüsste, würde ich daraus nicht schlau werden.
Aber ein guter Anfang.