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Diskussion (1)
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12.09.06&Dr.Tkacik&Aus psychiatrischer Sicht, also was die in Frage kommenden diagnostischen Entit�ten anbelangt, k�nnen wg. der Forderung des � 104 Abs.2 BGB( Krankhaftigkeit der Geistesst�rung und deren Dauerhaftigkeit) im Gegensatz zum � 105 BGB (nur vor�bergehende St�rung der Geistest�tigkeit,ohne krankhaft im juristischen, nicht medizinischen Sinne zu sein) kommen lediglich die periodischen (episodischen,phasischen) endogenen-nicht organische und symptomatische-Psychosen in diesem Zusammenhang(\"periodisches, cirkul�res und manisch-depressives Irresein\" der Alten)in Frage.
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Stand 2018-02-05