logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Lizentiat
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschule und recht.geschichte.ma)
    

Inhalt
             1. Hochschulrecht
             2. Rechtsgeschichte

1. Hochschulrecht

Lizentiat ist ein mittlerweile in Deutschland nicht mehr üblicher akademischer Grad der in manchen Hochschulen Voraussetzung für den Erwerb des Doktortitels war.

2. Rechtsgeschichte

Im Mittelalter war ein Lizentiat ein Bakkalaureus der die Lehrbefugnis hatte.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise