logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Letztwillige Verfügung
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Letztwillige Verfügung ist ein andere Bezeichnung für Testament.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 1777 BGB Voraussetzungen des Benennungsrechts * benigna interpretatio