Ja, grundsätzlich denke ich, dass man die Nichterfüllung als absolute Schlechterfüllung bezeicnen könnte. Letztlich unterscheiden sich beide nur hinsichtlich der Höhe des entstandenen Schadens.
02.05.10 Anonym :
Wenn sie schreiben, dass der Verzug eine zeitliche Schlechterfüllung ist, könnte man dann nicht sagen, dass die Nichterfüllung eine absolute Schlechtleistung ist?