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Mit Legalitätseid wird die beeidete Aussage Hitlers bezeichnet, mit der er im Prozess vor dem 4. Strafsenat des Reichsgerichts gegen die wegen Hochverrats angeklagten Reichswehrführer Richard Schering, Hans Ludin und Hans Friederich am 25.9.1930 in einer zweistündigen Propagandarede versicherte, dass die Nationalsozialisten nur auf legalem Wege die Macht antstreben und keine Revolution planten.
Im Rückblick wird die Rede Hitlers angesichts der Verbrechen der Nationalsozialisten auch als Legalitätslüge bezeichnet (z.B. Hannover, Die Republik vor Gericht 1975 - 1995, S. 378).
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