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Landtag
(recht.geschichte.13 und recht.geschichte.14 und recht.geschichte.15 und recht.geschichte.16 und recht.oeffentlich.staat)
    

Inhalt
             1. Spätmittelalter
             2. Seit 1945

1. Spätmittelalter

Im Spätmittealter wurde mit Landtag, entsprechend zum Reichstag, die regelmäßige Versammlung der Landstände bezeichnet. Auf diesen Landtagen nahmen die Landstände u.a. Einfluß auf Gesetzgebung, Politik und Landesfinanzen.

2. Seit 1945

Seit 1945 ist Landtag die Bezeichnung für die Volksvertretung in den Bundesländern.

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Auf diesen Artikel verweisen: Abgeordneter * Landstände * Materielles Gesetz/Formelles Gesetz