logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Landfriedensbruch
(recht.straf.bt)
(engl. breach of the peace )
    

Von Landfriedensbruch spricht man, wenn sich jemand als Teil einer Menschenmenge an aus der Menge heraus begangengen Gewaltätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt oder solches Verhalten fördert und dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet wird (§ 125 StGB).

Beispiel: Skinhead A wirkt nach einem Fußballspiel neben einigen anderen ca. 15-25 Minuten auf eine Menschenmenge von ca. 120 Skinheads ein. Die Menschenmenge grölt Parolen wie “Schlagt die Bullen!" und “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!", wobei A mitgrölt. Zwischendurch geht er umher und spricht mit anderen Skinheads. A führt die Menge dann in Richtung Innenstadt. Zu ersten Ausschreitungen kommt es an einem Kiosk, wo einige Skinheads auf Personen einschlagen. Ca. 80 Personen folgen A weiter in Richtung eines Musik-Cafes. A gibt der Menge richtungsweisende Zeichen und bestimmt den Weg. Vor dem Musik-Cafe ergreifen einige Personen aus der Menge Tische und Stühle und werfen diese durch die Fensterscheiben in das Innere des Cafes. Es wird gerufen “Raus mit den Ausländern!". A selbst ist zu dieser Zeit ca. 15 m vom Musik-Cafe entfernt und wirft keineTische und Stühle in das Cafe. (Nachgebildet dem der Entscheidung OLG Braunschweig, vom 12.06.1991 Az. 27/90 zugrunde liegenden Sachverhalt)

Der Landfriedensbruch ist ein Auffangtatbestand der nicht eingreift, wenn die Tat nach anderen Strafvorschriften höher bestraft wird. Landfriedensbruch wird gemäß § 125 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Historisch ist Landfriedensbruch der Straftatbestand, der den Verstoß gegen den ewigen Landfrieden unter Strafe stellte.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Wolf, Erik * breach of the peace