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Landeswohlfahrtsverband (LWV)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Mit Landeswohlfahrtsverband wird ein Zusammenschluss von Kreisen und kreisfreien Städten bezeichnet, dessen Aufgabe die Wahrnehmung bestimmter kreisübergreifender sozialer Aufgaben ist. Dazu gehört z.B. die Trägerschaft von Krankenhäusern, das Integrationsamt und die Trägerschaft der Sozialhilfe. Finanziert wird der Landeswohlfahrtsverband von den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes.

Die Idee hinter dem Landeswohlfahrtsverband ist u.a. die gleichmäßige Verteilung der finanziellen Belastung für soziale Aufgaben.

Beispiel: Würde nicht der LWV ein kreisübergreifendes Krankenhaus finanzieren, würden die Kosten dafür allein bei dem Kreis hängenbleiben auf dessen Gebiet das Krankenhaus liegt, obwohl es auch von Angehörigen anderer Kreise genutzt wird.

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