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Ladeschein
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Ladeschein wird ein gekorenes Orderpapier bezeichnet, das vom Frachtführer ausgestellt wird, und in welchem dieser die Annahme des Frachtguts bestätigt und verspricht es dem legitimierten Inhaber des Ladescheins herauszugeben.

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Auf diesen Artikel verweisen: Traditionspapier * Frachtbrief * Orderpapier