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Kunstfreiheit/Kunst/Kunstbegriffe
(recht.oeffentlich.grundrechte.art5)
    

Mit Kunstfreiheit wird das Grundrecht auf die Freiheit des Herstellens und Zeigens von Kunst bezeichnet, die von Art. 5 Abs. 3 GG geschützt wird. Vom Schutzbereich umfasst sind auch die Mittler, die die Kunst dem Publikum zugänglich machen. Ob unter die Kunstfreiheit auch der Anspruch des Publikums Kunst konsumieren zu dürfen fällt, ist umstritten (Dafür Mahrenholz, Handbuch Verfassungsrecht, S. 1305; dagegen Pieroth/Schlink, Staatsrecht II, Rn. 675). Die Kunstfreiheit wird vorbehaltlos gewährt und kann nur durch verfassungsimmanente Schranken, wie z.B. andere Grundrechte beschränkt werden.

Was Kunst ist, ist umstritten. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben sich drei Kunstbegriffe herausgebildet die sich gegenseitig ergänzen:

1. Der materielle Kunstbegriff, nach dem das "das Wesentliche der künstlerischen Entscheidung (...) die freie schöpferische Gestaltung" ist, "in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden" (BVerfGE 30, 173, 188).

2. Der formale Kunstbegriff, nach dem Kunst vorliegt, wenn das Objekt einem bestimmten Werktyp (d.h. Gemälde, Skulptur, Gedicht, Film, Oper) zugeordnet werden kann (BVerfGE 67, 213, 225).

3. der offene Kunstbegriff, nach dem das "kennzeichnende Merkmal einer künstlerischen Äußerung" darin liegt, "dass es wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehaltes möglich ist, der Darstellung im Wege der fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt" (BVerfGE 67, 213, 226)

Diese drei Definitionen zeigen, wie schwer es ist, Kunst zu bestimmen und dass es letztlich auf die subjektive Sicht des Schaffenden ankommt. Kunst ist, was von ihrem Schöpfer als Kunst betrachtet wird.

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Auf diesen Artikel verweisen: artistic freedom * § 103 StGB Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten [weggefallen]