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Kulpakompensation
(gesetz.zivil.materiell.schuld.at)
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Mit Kulpakompensation wird der gemeinrechtliche Grundsatz bezeichnet, dass ein Mitverschulden des Geschädigten zum Erlöschen des Schadensersatzanspruches führt.

Im deutschen Zivilrecht führt ein Mitverschulden zu einer Schadensteilung (nach § 254 BGB)

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