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Kreuzverhör
(recht.straf.prozess)
    

Mit Kreuzverhör bezeichnet man eine in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens stattfindende Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen durch Staatsanwalt und Verteidiger anstatt durch den vorsitzenden Richter (§ 239 StPO). Zum Kreuzverhör kommt es auf übereinstimmenden Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.

In der Praxis des deutschen Strafprozess ist das Kreuzverhör selten.

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