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Mit Kreditsicherheiten werden Sicherungsrechte bezeichnet, die der Schuldner eines Kredits dem Gläubiger einräumt, um diesen im Falle, dass der Schuldner mit der Rückzahlung ausfällt eine Absicherung zu geben.
Beispiel: Bank B gibt S einen Kredit über 100.000,- Euro. Zur Sicherheit räumt S der Bank eine Grundschuld an seinem Einfamilienhaus ein. Kann S den Kredit nicht mehr zurück zahlen, kann B aus der Grundschuld vorgehen und das Einfamilienhaus von S zwangsversteigern lassen. Mit dem Erlös wird der Kredit getilgt.
Bei den Kreditsicherheiten wird zwischen Real- und Personalsicherheiten unterschieden.
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