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Kreditsicherheiten
(recht.zivil.materiell.bt)
    

Mit Kreditsicherheiten werden Sicherungsrechte bezeichnet, die der Schuldner eines Kredits dem Gläubiger einräumt, um diesen im Falle, dass der Schuldner mit der Rückzahlung ausfällt eine Absicherung zu geben.

Beispiel: Bank B gibt S einen Kredit über 100.000,- Euro. Zur Sicherheit räumt S der Bank eine Grundschuld an seinem Einfamilienhaus ein. Kann S den Kredit nicht mehr zurück zahlen, kann B aus der Grundschuld vorgehen und das Einfamilienhaus von S zwangsversteigern lassen. Mit dem Erlös wird der Kredit getilgt.

Bei den Kreditsicherheiten wird zwischen Real- und Personalsicherheiten unterschieden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Einziehungsermächtigung als Kreditsicherheit * Realsicherheit/Personalsicherheit