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Kooperationskoalition (KoKo)
(recht.oeffentlicht.staat.partei)
    

Der Begriff Kooperationskoalition (KoKo) wurde nach der Bundestagswahl im Jahr 2017 von der SPD geprägt. Die KoKo soll die Alternative zu einer großen Koalition zwischen SPD und CDU darstellen.

Der Unterschied soll im Umfang der Absprachen im Koalitionsvertrag liegen. Während üblicherweise im Koalitionsvertrag der Inhalt des "Regierungsprogramms" für eine Legislaturperiode unter Einbeziehung aller relevanter Themen geregelt wird, soll sich eine KoKo darauf beschränken:

  1. nur den möglichen Teil der Projekte zu fixieren
  2. die Ministerposten zu verteilen
  3. für weitere wichtige Themen einen "Konsens" zu bilden
  4. und für alle anderen Fragen eine Öffnung für wechselnde Mehrheiten (d.h. Abstimmungsfreiheit der Koalitionspartner) vorzusehen.

Entsprechend der Abstufung, muss die Konsensbildung für die wichtigen Themen (genannt wurden: Haushalt, Europapolitik, Auslandseinsätze) hinsichtlich der Verbindlichkeit unterhalb der festen Vereinbarung aber oberhalb der freien Abstimmung liegen. Inweit dies praxistauglich ist, muss die Realität zeigen.

Verfassungsrechtlich steht dem nichts entgegen, da die Verfassung den Begriff Koalition und Koalitionsvertrag nicht kennt und entsprechend auch keine Anforderungen dafür aufstellt.

Fraglich bleibt, ob die CDU bereit ist, sich auf den Versuch einzulassen.

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