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Kontrolldelikt
(recht.straf.prozess)
    

Von Kontrolldelikten spricht man bei Delikten, deren Begehung erst auffällt, wenn die Strafverfolgungsbehörden entsprechende Nachforschungen anstellen. Bei Kontrolldelikten gibt es kein Opfer, das von sich aus Strafanzeige erstattet. Beispiel: Korruption.

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