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Konfusion
(recht.zivi.materiell.schuld.at)
    

Von Konfusion spricht man im Schuldrecht, wenn Gläubiger und Schuldner in eine Person fallen (BGHZ 48, 219). Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Gläubiger den Schuldner beerbt.

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Auf diesen Artikel verweisen: transmortale/postmortale Vollmacht