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Kodifikation
(recht.allgemein)
    

Mit Kodifikation wird die einheitliche Zusammenfassung des Rechtsstoffs eines bestimmten Sachgebietes durch den Gesetzgeber bezeichnet. Das Gegenteil ist die Verteilung von sachlichen zusammengehörigen Regeln über verschiedene Einzelgesetze.

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Auf diesen Artikel verweisen: Familiengesetzbuch