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Mit Klauselerinnerung wird gemäß § 732 ZPO ein Rechtsmittel bezeichnet mit dem formelle Fehler bei der Erteilung einfacher und qualifizierter Klauseln vom Schuldner geltend gemacht werden können.
- Zulässigkeit
- Form
- Rechtsschutzbedürfnis (von Klauselerteilung bis Ende Zwangsvollstreckung)
- Begründetheit
- formelle Voraussetzungen der Erteilung (z.B. Zuständigkeit)
- materielle Voraussetzungen der Erteilung (z.B. § 726 ff).
Beispiel:
Die vom Amtsgericht Neustadt am 12.11.2006 erteilte gegen den Erinnerunsführer erteilte vollstreckbare Ausfertigung zum Urteil vom 5.11.2006, Az. 3 A 124/06 und die Zwangsvollstreckung aus ihr sind unzulässig.
Die Erinnerung wird verworfen/zurückgewiesen.
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Auf diesen Artikel verweisen:
Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe
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Stand 05.02.18
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