logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Klausel
(recht.allgemein)
    

Mit Klausel wird eine Nebenstimmung oder Einschränkung in einem Vertrag bezeichnet.

Für den Begriff Klausel im Zwangsvollstreckungsrecht siehe unter Vollstreckungsklausel.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Schriftformklausel * Klauselerinnerung