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Klageschrift, Stufenklage, Betreuungsunterhalt, Muster
(recht.allgemein.prozess.muster und recht.zivil.formell.prozess.muster)
    

Klageschrift nach altem Recht (rechtlicher Hinweis):

Rechtsanwalt 15.7.2005
Bernd Kröger
Gerichtsweg 3
60486 Frankfurt/Main

An das
Amtsgericht Frankfurt/Main
- Familiengericht -
Zeil 46
60400 Frankfurt/Main

Klage

In Sachen

des

Anton Berger, Friedrich-Ebert-Str. 12, 36031 Gießen,

Klägers,

- Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bernd Kröger, Frankfurt/Main,

gegen -

Eva Berger, Oederweg 117, 60485 Frankfurt/Main

Beklagte

wegen Betreuungsunterhalt

werden wir Namens und mit Vollmacht des Klägers beantragen:

Die Beklagte zu verurteilen,

  1. Auskunft zu erteilen über
    1. a. Vemögen am (...)
    2. Brutto-/Nettoeinkünfte aus selbständiger/nichtselbständiger Tätigkeit sowie Einkünfte anderer Herkunft für die Zeit vom (...) bis (...) und Beleg durch Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerbescheinigung, Lohnabrechnungen, etwaige Bescheide der Krankenkassen [z.B.für Krankengeld]
  2. an Eides statt zu versichern, dass die Auskunft nach bestem Wissen erfolgte,
  3. an den Kläger monatlich einen Betreuungsunterhalt zu leisten, dessen Höhe sich aus Auskunft der Beklagten ergibt.

Begründung:

Der Kläger macht (...) gegen die Beklagte Ansprüche auf Betreuungsunterhalt geltend, nachdem die Beklagte trotz Aufforderung weder Betreuungsunterhalt gezahlt noch Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse erteilt hat.

Beweis: (...)

Der Kläger war mit der Beklagten vom (...) bis (...) verheiratet. Sie leben seit (...) getrennt. Aus der Ehe sind zwei Kinder, (...) geb. am (...) und (...) geb. am (...) hervorgegangen. Aufgrund des Alters der Kinder hat der Kläger, der die Kinder alleine betreut, Anspruch auf Unterhalt gemäß § 1570 BGB.

Da die Beklagte die Auskunft verweigert hat, hat der Kläger einen Anspruch auf Auskunft gemäß § 1580 BGB.

Der Klageantrag zu zwei begründet sich aus der Sorge, dass die Beklagte die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt.

Nach Erteilung der Auskunft durch die Beklagte, wird der Kläger ihren Anspruch auf Betreuungsunterhalt beziffern.

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