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Kirchenregiment
(recht.oeffentlich.kirche und recht.geschichte.20)
    

Mit Kirchenregiment wird die Kirchenleitung bezeichnet. Bis 1918 gab es in der evangelischen Kirche ein landesherrliches Kirchenregiment, d.h. die Leitung der Kirche oblag dem weltlichen Landesherrn.

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Auf diesen Artikel verweisen: Konsistorium