Mit Kerbholz wurde früher ein Holzstab bezeichnet der in der Mitte
geteilt und über beide Hälften gekerbt wurde. Beide Parteien eines Vertrag
erhielten je eine Hälfte des Holzes. Im weiteren liess sich auf diesem Stab
z.B. die Erfüllung des Vertrages vermerken. Durch Aneinanderlegen beider
Hälften konnte dann später die ordnungsgemäße Erfüllung bewiesen werden.
Werbung:
|