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Kapitularien
(recht.geschichte.8 und recht.geschichte.9)
    

Mit Kapitularien wird die in lateinischer Sprache abgefasste schriftliche Sammlung fränkischer Gesetze im 8./9. Jahrhundert (Karolingerzeit) bezeichnet. Die in den Kapitularien enthaltenen Gesetze waren in Ergänzung des Stammesrechts für alle Reichsteile verbindlich.

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