Der Angriff und das Ausrauben fremder Schiffe. Seit der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 immer strafbar.
Vorher war die Kaperei teilweise durch Freibriefe der jeweiligen Heimatstaaten legitimiert.
Auf diesen Artikel verweisen: Freibeuter * Pariser Seerechtsdeklaration