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Irredenta
(recht.geschichte)
    

Mit Irredenta (ital. unerlöste Gebiete) weden aus Sicht einer Nation im Ausland liegende Gebiete bezeichnet, auf die man Anspruch wegen dort lebenden Angehörigen des eigenen Volkes erhebt.

Beispiel Aus der Sicht deutscher Patrioten waren 1848/49 das Elsaß (Frankreich) und Schleswig-Holstein (Dänemark) Irredenta

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