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Von inzidenter Normenkontrolle spricht man, wenn die Rechtmäßigkeit
einer Norm nur mittelbar als Voraussetzung für die Entscheidung in einem
Verfahren über eine andere Rechtsfrage, überprüft wird. Beispiel:
Jemand wehrt sich gegen das Abhören seiner Wohnung. Bei der Frage, ob die
Anordnung rechtmäßig war, wird die gesetzliche Grundlage für das Abhören auf
ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft.
Gegenbegriff: Prinzipale
Normenkontrolle.
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