logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (2)
Investiturstreit/Laieninvestitur
(recht.geschichte.11)
    

Mit Investiturstreit wird die im 11 Jhd. ausgetragene Auseinandersetzung um das Recht zur Einsetzung von Bischöfen und Äbten durch die weltlichen Herrscher (= Laieninvestitur) bezeichnet.

Der Streit begann, als Papst Nikolaus II im Jahr 1059 das Recht des Kaisers zur Einsetzung des Papstes, durch das Wahlrecht des Kardinalskollegiums ersetzte. Papst Gregor VII ging noch weiter und verlangte, gestützt auf die Zweischwerterlehre, für den Papst das Recht den Kaiser absetzen zu können. Im Jahr 1075 verbot er dann die Laieninvestitur vollständig.

Kaiser Heinrich IV gelang es nicht, sich dagegen durchzusetzen, da ihm die volle Unterstützung des Hochadels fehlte. Seine Niederlage gipfelte 1077 in seinem Bußgang nach Canossa.

Beendete wurde der Investiturstreit 1122 durch das Wormser Konkordat unter Heinrich V.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Laieninvestitur * Investitur * Heinrich IV (Salier) * Wormser Konkordat