logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)

Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

29.09.06 C.Nagel: Unter dem Stichwort Gemeinschuldner ist festgehalten, dass die Insolvenzordnung den Begriff Gemeinschuldner nicht nutzt. Bitte den Widerspruch klären. Danke.

Werbung: