logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Innen-Gbr
(recht.)
    

Mit Innen-Gbr wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezeichnet, die nach außen, d.h. im Rechtsverkehr, nicht auftritt. Nach aussen treten nur die Gesellschafter auf.

Die Innen-Gbr ist im Gegensatz zur Aussen-Gbr nicht rechtsfähig.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise