logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Inländerdiskriminierung
(recht.eu und recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Von Inländerdiskriminierung spricht man, wenn Ausländer aus EU-Staaten aufgrund EU-Rechts im Inland besser gestellt werden als Inländer.

Beispiel: In Deutschland kann sich als selbständiger Handwerker nur niederlassen, wer Meister ist oder bestimmte andere umfangreiche Kriterien erfüllt. Ein spanischer Handwerker, der nach spanischem Recht keinen Meistertitel für die Niederlassung braucht, kann sich aufgrund der Niederlassungsfreiheit in Deutschland ohne weiteres niederlassen. Damit wird der Deutsche als Inländer diskriminiert.

Es ist Sache der jeweiligen Regierung die Inländerdiskriminierung zu beseitigen, in dem sie die Anforderungen für Inländer an das europäische Niveau anpasst.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise