logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Inhaltsmitteilungen
(recht.zivil.materiell.sonder.urheber)
    

"Unter Mitteilung und Beschreibung im Sinne von § 12 Abs. 2 UrhG ist eine solche Darstellung zu verstehen, die den Leser über das Werk unterrichtet, ohne seine Lektüre, Anhörung oder Betrachtung zu ersetzen" (LG Frankfurt/Main v. 23.11.2006, Az. 2-03 O 172/06).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 12 UrhG Veröffentlichungsrecht