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Artikel Diskussion (2)

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07.02.07 info: Danke für die Korrektur!
07.02.07 Anonym: Bei dem Inhaltsirrtum handelt es sich um §119 I Alt. 1 BGB und nicht wie hier dargestellt um die 2. Alternative. Die 2. Alternative beschreibt den Erklärungsirrtum.

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