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Inflation/Geldentwertung und Deflation
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Von Inflation (= Geldentwertung) wird gesprochen, wenn die für eine bestimmte Geldsumme erhältliche Warenmenge im Laufe der Zeit sinkt.

Beispiel: Im Jahr 1980 bekam man für 1,0 DM zwei Kugeln Eis, im Jahr 2000 bekam man für 1,0 DM nur noch eine Kugel Eis.

Von relativer Inflation spricht wenn der Preis pro Einheit gleich bleibt, aber die Selbstkosten des Herstellers gesunken sind. D.h. die gesunkenen Selbstkosten haben den Geldentwertung ausgeglichen.

Beispiel: Im Jahr 2002 kostet ein Rasenmäher 500,- Euro, bei Selbstkosten von 325,-. Im Jahr 2013 kostet der gleiche Rasenmäher immer noch 500,-, die Selbstkosten sind aber auf 275,- gesunken.

Im gewissen Umfang ist Inflation in einer Volkswirtschaft normal.

Von Deflation wird gesprochen, wenn die für eine bestimmte Geldsumme erhältliche Warenmenge steigt, d.h. wenn das Geld im Laufe der Zeit mehr wert wird.

Eine Deflation wirkt sich in einer Marktwirtschaft negativ auf die Wirtschaft aus, da die Verbraucher Käufe in der Erwartung weiter sinkender Preise aufschieben und so die Nachfrage senken.

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Auf diesen Artikel verweisen: Preisindex * Nominallohn/Reallohn * außenwirtschaftliches Gleichgewicht * außenwirtschaftliches Gleichgewicht * Preisniveau/Preisniveaustabilität